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Die Trauung

 

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Die Trauung ist der Höhepunkt einer Hochzeitsfeier.

Bevor Sie sich zur Trauung anmelden sollten Sie sich über die wichtigsten Details informieren.

Viele Tipps und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Trauung finden Sie auf dieser Seite.

 

 

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Was versteht man eigentlich unter Trauung?

Der Begriff Trauung beschreibt die Schließung der Ehe in einem vom Brautpaar gewünschten offiziellen Rahmen. Der Begriff leitet sich von den Worten Treue und Vertrauen ab, die Grundlage der Ehe sein sollen. Die Zeremonie der Trauung reicht von einer kleinen, nur standesamtlichen Feier im engsten Freundes- und Familienkreis bis zur mehrtätigen Feier mit großer Hochzeitsgesellschaft, standesamtlicher und kirchlicher Trauung.

Eine juristisch gültige Trauung wird auf dem Standesamt (oder anderen vom Standesamt dafür vorgesehenen Räumlichkeiten) von einem Standesbeamten  / einer Standesbeamtin durchgeführt.

 

Welche Arten der Trauung gibt es?

Für die Trauung gibt es 3 Hauptarten, die zum Teil miteinander zusammenhängen.

  • Die standesamtliche Trauung
  • Die kirchliche Trauung
  • Die freie Trauung

 

Rechtlich verbindlich ist nur die Trauung auf dem Standesamt. Diese liegt in aller Regel zeitlich vor den anderen beiden Formen der Trauung.

 

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Die Standesamtliche Trauung

 

Was versteht man unter Aufgebot?

Der Begriff Aufgebot ist veraltet.
Die Anmeldung zur Trauung wurde bis zum 30.6.1998 „Bestellung des Aufgebots“ genannt und 14 Tage lang öffentlich ausgehängt. Das Aufgebot gibt es seit 1.7.1998 nicht mehr. Hintergrund waren unter anderem Datenschutzgründe. Die Bestellung des Aufgebots wurde dann durch die "Anmeldung zur Eheschließung" ersetzt. Es erfolgt auch kein öffentlicher Aushang mehr.

 

Was ist die Anmeldung zur Eheschließung?

Die Anmeldung zur Eheschließung ist der Fachbegriff zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung. Beide Partner sollten vorher hierzu einen Termin beim Standesamt ausmachen. Bei diesem Termin wird auch das Datum der Trauung festgelegt. In Ausnahmefällen kann auch ein Partner allein die Trauung anmelden, wenn er vom anderen Partner eine Vollmacht dafür ausgestellt bekommt.

Das Gespräch zur Anmeldung zur Eheschließung dauert etwa 30-40 Minuten.

 

Wann kann man die Hochzeit auf dem Standesamt anmelden?

Die standesamtlichen Trauung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin angemeldet werden. Sie können aber bereits früher mit dem Standesamt sprechen, um Ihren Wunschtermin zu vereinbaren.

Melden Sie sich hierzu erst einmal per Mail oder telefonisch bei Ihrem Standesamt um festzustellen ob dies möglich ist.

 

 

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Welche Standesamt ist für mich zuständig?

Die Anmeldung der Eheschließung können Sie in dem Standesamt vornehmen, in dem einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Die standesamtliche Trauung kann dann (nach Absprache) in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Die ist häufig der Fall wenn die Trauung am Geburtsort, an dem man nicht mehr wohnt oder an einem besonders schönen Ort / Standesamt stattfinden soll.

>> Sprechen Sie vorher mit dem Standesamt, wo Ihre Trauung stattfinden soll und bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung die Adresse dieses Standesamtes mit.

Die Unterlagen werden dann vom Standesamt der Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt der Trauung übermittelt.

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Welche Aufgaben hat der Standesbeamte / die Standesbeamtin?

Für die meisten Außenstehenden ist die Hauptaufgabe die Durchführung der standesamtlichen Trauung und die Vereinbarung der Anmeldung zur Trauung. Die weiteren Aufgaben eines Standesbeamten sind z.B. die Prüfung der rechtlichen Ehefähigkeit und ob ein mögliches Verbot für die Heirat vorliegt. Dies sind z.B. eine noch bestehende Ehe oder die Heirat unter Blutsverwandten. Weiterhin prüft und berät das Standesamt bei Heirat mit ausländischen Bürgern.

Eingetragene Lebenspartnerschaften (bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen) werden in den meisten Bundesländern ebenfalls auf dem Standesamt geschlossen und verwaltet.

Auch die Eintragung von Geburten und Sterbefällen fallen in das Aufgabengebiet des Standesamtes.

 

Wie erreiche ich mein Standesamt am besten?

Standardfragen erklären die meisten Standesämter auf Ihrer Homepage. Dort finden Sie auch Telefonnummern mit Ansprechpartner für spezielle Fragen zur standesamtlichen Trauung. Die meisten Fragen klären sich telefonisch, für manche müssen Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

 

Der einfachste Fall

Sie sind beide volljährig, von Geburt an Deutsche, haben noch keine Kinder, sind nicht geschieden bzw. haben noch nicht in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt.
Zusätzlich muss mindestens ein Partner seinen Wohnsitz am Ort der geplanten Trauung haben, dann ist das Standesamt an diesem Ort zuständig.

Für die Anmeldung zur Eheschließung (so heißt die Terminvereinbarung für Ihre Trauung) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis (bei Anmeldung und am Tag der Trauung gültig)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (wenn das Standesamt der Trauung nicht Ihr Geburtsstandesamt ist)
    > Geburtsstandesamt liegt im Ausland: Übersetzung eines staatl. anerkannten Übersetzers
  • Neu ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung (in der Regel nur für die Person, die nicht am Ort des Standesamtes gemeldet ist)

 

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Abschrift aus dem Geburtsregister

Sehr oft lesen Sie die Bezeichnung „beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister“. Der Geburtseintrag des Standesamtes wird kopiert und beglaubigt.
Das Geburtsstandesamt ist das Standesamt bei welchem die Geburt gemeldet wurde; dies ist in der Regel das Standesamt Ihres Geburtsortes oder des nächsten größeren Ortes. Die Geburtsurkunde ist nicht die Abschrift aus dem Geburtsregister!

Sind Sie am Ort Ihrer Trauung geboren benötigen Sie in der Regel keine Abschrift aus dem Geburtsregister, da die Daten dem Standesamt bereits vorliegen bzw. diese ohne großen Aufwand beschafft werden können.

 

 

Sonderfälle der Trauung

Je nach persönlicher Lebenssituation gibt es viele verschiedene Konstellationen bei einer Trauung. Für diese Fälle sind zusätzlich Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung mitzubringen. Einen schnellen Überblick gewinnen Sie mit der folgenden Übersicht:

Besonderheit

benötigte Unterlagen

Detailinfo

gemeinsame Kinder sind da

Geburtsurkunde der Kinder,
Vaterschaftsanerkennung 

Geburtsurkunde nicht älter  als 6 Monate

Partner ist in anderer Stadt gemeldet

Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes

mit Angabe des Familienstandes

bereits verheiratet gewesen (geschieden)

Geburtsurkunde,

beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk

nicht älter  als 6 Monate

beim Standesamt der Eheschließung erhältlich

bei Scheidung im Ausland das Standesamt wg. benötigter Unterlagen fragen

bereits verheiratet gewesen und Partner verstorben (verwitwet)

Sterbeurkunde des verstorbenen Partners

 

Partner ist minderjährig

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

 

 

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Besonderheit benötigte Unterlagen Detailinfo
gemeinsame Kinder sind da Geburts­urkunde der Kinder, Vaterschafts­anerkennung  Geburts­urkunde nicht älter  als 6 Monate
Partner ist in anderer Stadt gemeldet Aufenthalts­bescheinigung des Haupt­wohnsitzes mit Angabe des Familien­standes
bereits verheiratet gewesen (geschieden) Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk nicht älter als 6 Monate beim Standesamt der Eheschließung erhältlich; bei Scheidung im Ausland das Standesamt wg. benötigter Unterlagen fragen
bereits verheiratet gewesen und Partner verstorben (verwitwet) Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
Partner ist minderjährig Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

 

 

Für alle Details und weitere Fälle sprechen Sie persönlich mit Ihrem Standesamt, um zu erfahren welche Unterlagen benötigt werden. Eine Beratung ist vor allem dann notwendig, wenn Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.

 

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Müssen beide Partner zur Anmeldung der Trauung?

Kann ein Partner z.B. wegen Krankheit oder aus beruflichen Gründen nicht mit zur Anmeldung der Eheschließung (=Anmeldung der Trauung) kommen, kann er eine Vollmacht ausstellen.
Viele Standesämter bieten hierzu das entsprechende Formular im Internet an. Dieses können Sie dann vorab ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
So kann ein Partner die Trauung anmelden.

Nach Möglichkeit sollten aber beide Partner auf dem Standesamt erscheinen, da der Wunschtermin auch einmal belegt sein kann und dann gemeinsam auf dem Standesamt sehr schnell ein neuer Termin abgestimmt werden kann.

 

Wann müssen beide Partner persönlich zum Standesamt?

Es gibt einige Fälle bei denen es keine Ausnahmen oder Bevollmächtigung gibt. Unter diesen Umständen müssen beide Partner persönlich auf dem Standesamt erscheinen.

Bei folgenden Situationen ist dies der Fall:

Ein Partner …

  • besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • wurde adoptiert
  • hatte  mehrere Vorehen
  • ist im Ausland geschieden worden

 

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Benötigen wir unbedingt Trauzeugen?

Seit dem 1.7.1998 ist es nicht mehr notwendig für eine Trauung Trauzeugen zu benennen. Dennoch können Sie ein oder zwei Trauzeugen bei Ihrer standesamtlichen Hochzeit dabei haben, wenn Sie dies wünschen. Diese werden wie in der Vergangenheit bei der Anmeldung der Trauung notiert oder rechtzeitig dem Standesamt bekannt gegeben und unterschreiben nach der Trauung die Niederschrift über die Eheschließung.

Als Trauzeugen werden in den häufigsten Fällen Geschwister, enge Freunde oder enge Verwandte gefragt. Es sind also Personen, die ein besonderes Vertrauen bei der Braut bzw. dem Bräutigam genießen.

Die Trauzeugen müssen volljährig sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

 

Wie lange dauert eine Trauung?

Die meisten Trauungen im Standesamt dauern zwischen 20 und 30 Minuten.

Egal ob Braut, Bräutigam, Trauzeuge, Eltern oder Gäste: Seien Sie möglichst 20 Minuten bis eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Termin vor Ort und erkundigen Sie sich vorher über Parkplatzmöglichkeiten in der Umgebung. Nichts ist unangenehmer als gehetzt, zu spät zu einer Trauung zu kommen oder gar die Zeremonie als Gast zu verpassen.

 

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Was kostet eine Trauung - welche Gebühren entstehen?

Die Gebühren für eine „normale“ Trauung liegen im Bereich zwischen 50 und 100 €.
Höhere Kosten können entstehen wenn ein Partner Ausländer ist (Prüfung der Ehefähigkeit usw.) und wenn Sie an Orten außerhalb des vorgesehen Trausaales heiraten möchten.

Hinzu kommen noch die Kosten für das Stammbuch der Familie. Diese bewegen sich im Bereich von 15 bis 40 €. Übrigens: Eine große Auswahl an Stammbüchern finden Sie auch im Internet.

Für Trauungen an Samstagen entstehen sehr oft zusätzliche Gebühren, die sich im Bereich von 70 bis 200 € bewegen.

In vielen Standesämtern können die Gebühren auch mit der EC-Karte beglichen werden;  erkundigen Sie sich vorher im Internet oder telefonisch nach der Zahlungsart, wenn dies für Sie wichtig ist.

Eine Checkliste zur schnellen und sicheren Einschätzung der Kosten Ihrer gesamten Hochzeit finden Sie im Premium Hochzeitsplaner.

 

Spezielle Orte für die Trauung

Üblicherweise findet die Trauung im Trausaal des Standesamtes statt. Daneben werden sehr oft weitere Räumlichkeiten zur Auswahl angeboten. Je nach Größe Ihrer Hochzeitsgesellschaft und Ihren persönlichen Vorstellungen können Sie so zwischen verschiedenen räumlichen Varianten auswählen und sich einen Ort aussuchen, der Ihren Vorstellungen am besten zusagt.

In Köln können Sie sich z.B. an über 25 verschieden Standorten das Ja-Wort geben.

Manche besonderen Orte für die Trauung sind kostenlos buchbar, für andere entsteht eine zusätzliche Gebühr. Diese bewegt sich im Rahmen von 30 € bis 1.000 € je nach Größe der Räumlichkeiten und Zusatzaufwand für das Standesamt.

Häufig können Sie sich die Orte vorab im Internet anschauen und so ohne großen Zeitaufwand eine Vorauswahl treffen.

Denken Sie bitte daran, dass viele dieser Orte sehr begehrt sind und melden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt. Denken Sie auch über mehrere Alternativtermine nach, falls Ihr Wunschtermin an einem der besonderen Orte bereits ausgebucht ist.

 

Trauung außerhalb Ihres Wohnsitzes

Sie können sich auch in einem Standesamt außerhalb Ihres Wohnortes trauen lassen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Sie ein besonders schönes Ambiente für Ihre Trauung gefunden haben oder Sie in Ihrem Heimat- oder Geburtsort getraut werden möchten, aber dort nicht mehr wohnen.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt trotzdem beim zuständigen Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes. Dort werden alle Anmeldeformalitäten erledigt und anschließend die Unterlagen für die Trauung zum Standesamt Ihres Wunschortes weitergeleitet.

Eventuell entstehen zusätzliche Gebühren für Trauungen am Wochenende oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und andere Orte / Räume.

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Trauung im Ausland

Es besteht für alle deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit im Ausland zu heiraten. Die Heirat wird dem deutschen Standesamt durch eine Heiratsurkunde nachgewiesen. Je nachdem in welchem Land Sie heiraten sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten und benötigen Sie weitere Papiere zum Nachweis.

Im Idealfall sprechen Sie vorher mit Ihrem zuständigen Standesamt über die Anerkennung der Heirat im Ausland. So ist es einfach bereits vorab alle Formalitäten zu kennen und zu regeln. Das nachträgliche Besorgen von Unterlagen im Ausland kann teuer und sehr zeitaufwändig werden.

 

Ablauf der Trauung (Standesamt)

Nach der Begrüßung durch den Standesbeamten / die Standesbeamtin wird meistens eine kleine Rede (vom Standesbeamten) gehalten. Der zukünftige Familienname wird bekannt gegeben bzw. gefragt, ob die Entscheidung für einen Namen noch gültig ist. Dann wird das Dokument zur Erklärung der Namensführung unterschrieben.

Nun folgt der Hauptteil mit dem Ja-Wort; das Brautpaar wird gebeten sich zu erheben und es folgt der formelle Teil. Der Wortlaut der Eheschließung ist in etwa folgendermaßen:

Standesbeamter: Und so frage ich Sie [Name des Bräutigams] wollen Sie mit der hier anwesenden [Name der Braut] die Ehe eingehen so antworten Sie mit Ja.

Frau [Name der Braut] wollen Sie mit dem hier anwesenden [Name des Bräutigams] die Ehe eingehen so antworten Sie mit Ja.

Nachdem Sie nun beide meine Frage mit Ja beantwortet haben, sind Sie nun kraft Gesetz rechtmäßig verbundene Eheleute.

Es folgen nun der Tausch der Ringe und die Gratulation durch den Standesbeamten / die Standesbeamtin, sowie die Unterschrift beider Eheleute unter die Niederschrift über die Eheschließung. Haben Trauzeugen teilgenommen unterschreiben auch diese.

Zuletzt werden alle Anwesenden vom Standesbeamten / der Standesbeamtin verabschiedet und die offizielle Trauungszeremonie auf dem Standesamt ist beendet.

Jeder Standesbeamte wandelt diesen Ablauf je nach persönlichem Geschmack etwas ab, aber die hier beschriebenen Grundelemente (Begrüßung, Erklärung zum Namen, Traurede, Trauung, Verabschiedung) sind in jeder Trauung zu finden.

 

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Organisatorisches um die Trauung herum

Je nach Standesamt und Zeitplan können Sie auch kleinere Teile der Trauung mit eigenen Ideen ergänzen. Das könnte z.B. ein Lied sein, das an einer bestimmten Stelle gespielt wird (CD-Player organisieren) oder ein Gedicht wird vorgelesen. Manchmal sind auch ältere Kinder dabei, die diesen Part gerne übernehmen.

Wenn Sie dies wünschen sprechen Sie den organisatorischen Ablauf vorher mit dem Standesbeamten / der Standesbeamtin ab, damit der zeitliche Ablauf der Trauung im geplanten Rahmen bleibt.

Sehr gerne wird auch ein kleiner Sektempfang für die Teilnehmer der Trauung gewünscht (selbst oder von einem Caterer organisiert); dies ist in den meisten Standesämter in einem Neben- oder Vorraum möglich. Bitte klären Sie die Möglichkeiten ebenfalls vorher ab.

 

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Neues zur Trauung

Einige Standesämter bieten einen kostenlosen Webcam-Service. Ihre Trauung wird dann live ins Internet übertragen und Verwandte und Bekannte, die nicht an der Trauung teilnehmen können erleben diese dennoch in Bild und Ton mit.

Vor allem für  Verwandte, die weit entfernt im Inland oder Ausland leben ist dies eine schöne Möglichkeit bei der Trauung dabei zu sein.

Ob es die Möglichkeit der Live-Übertragung bei Ihnen gibt sehen Sie auf der Webseite Ihres Standesamtes. Die Nutzung besprechen Sie einfach bei Ihrer Anmeldung zur Trauung. Mit einem Klick sind Ihre „Besucher“ dann bei Ihrer Trauung live dabei.

Wie das aussehen kann sehen Sie auf dem Standesamt in Düsseldorf:
www.duesseldorf.de/standesamt/heirat/trauung

 

 

Extras / Hilfen:

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