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Die Verlobung

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Zum Thema Verlobung gibt es jede Menge Informationen und Meinungen, die nicht immer richtig sind.

Die Bedeutung der Verlobung hat sich im Laufen der letzten Jahrzehnte gewandelt und zwar in unterschiedliche Richtungen.

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Verlobung und Verlobungsantrag finden Sie hier.

 

 

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Was bedeutet Verlobung, wann genau ist man verlobt?

Mit Verlobung ist gemeint, dass sich 2 Menschen (unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts) versprechen die Ehe bzw. eine eingetragenen Partnerschaft einzugehen.

Dies kann sowohl im privaten Rahmen geschehen („Willst Du mich heiraten?“), als auch durch die Anmeldung der Hochzeit auf dem Standesamt. Das bedeutet, dass man nicht nur verlobt ist, wenn man sich die Ehe verspricht, sondern dass eine Verlobung auch dann automatisch entsteht, wenn man die Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt vornimmt.

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften in welchem Zeitraum nach der Verlobung die Hochzeit stattfinden muss. Früher war es üblich innerhalb etwa eines Jahres nach der Verlobung zu heiraten. Im Jahr 1 hat man sich also verlobt und im darauffolgenden Jahr wurde die Hochzeit gefeiert.

In neuerer Zeit gibt es sehr unterschiedliche Zeiträume, die zwischen Verlobung und Heirat liegen. Manche Paare heiraten bereits einige Monate nach der Verlobung, andere lassen sich 2-3 Jahre Zeit. Das hängt vor allem von der persönlichen Einstellung der beiden Partner ab. Dennoch heiraten die meisten Paare (über 80%) im Jahr nach der Verlobung.

 

 

Wie lange ist man verlobt?

Die Zeit der Verlobung dauert vom Versprechen der Ehe oder der Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt bis zum Tag der Hochzeit.

 

Wozu dient die Verlobung?

Die Verlobungszeit dient als Zeitraum zur Vorbereitung auf die Hochzeit. Denn Verlobung bedeutet, dass man das ernsthafte Ziel hat zu heiraten. Obwohl es Paare gibt, die mehrere Jahre verlobt sind, ist die Zeit der Verlobung im ursprünglichen Sinn nicht dazu gedacht sich zu prüfen, ob man zueinander passt. Dies sollte man bereits getan haben bevor man sich verlobt.

Es ist sicherlich sinnvoll wenn man vor der Verlobung einige Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. So findet man heraus, ob man auch im täglichen Leben zusammen passt und harmoniert.

 

 

Welche rechtliche Bedeutung hat eine Verlobung?

Im der juristischen Sprache (z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch abgekürzt BGB) wird  die Verlobung mit dem Begriff Verlöbnis bezeichnet. Eine Verlobung hat weniger konkrete und sofortige rechtliche Folgen als man denkt. Das wichtigste zuerst: Man ist nach der Verlobung nicht verpflichtet zu Heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Man kann auch nicht vor Gericht zur Heirat gezwungen werden nur weil man sich verlobt hat.

Ebenso ist eine Verlobung keine Voraussetzung zur Hochzeit. Man kann also einfach beschließen zu heiraten und dies dann auch ohne vorherige Verlobung tun.

Löst einer der Verlobten die Verlobung ohne wichtigen Grund auf, muss er dem Partner, den Eltern oder anderen Personen den entstandenen Schaden ersetzen. Damit ist vor allem gemeint, dass in Erwartung der Hochzeit bereits Ausgaben entstanden sind. Diese müssen dann auf Verlangen vom entsprechenden Partner ersetzt werden.

Liegt ein wichtiger Grund vor die Verlobung aufzulösen muss er den Schaden nicht ersetzen. Ein wichtiger Grund ist z.B. Untreue des Partners oder häufige Verzögerung der Hochzeit, ohne dass es dafür triftige Gründe gibt.

Umgekehrt muss auch der Partner den Schaden ersetzen, der verantwortlich für die Auflösung der Verlobung ist (z.B. durch Untreue).

Hat man sich gegenseitig Geschenke gemacht können die Partner verlangen, dass diese zurückgegeben werden.

Eine wichtige Änderung nach einer Verlobung ergibt sich bei Prozessen vor Gericht: Verlobte gelten als verwandt und müssen nicht gegeneinander aussagen. Sie haben also ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die gilt auch bei dem Versprechen der Lebenspartnerschaft oder eingetragene Partnerschaft.

 

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Wie kann man eine Verlobung auflösen?

Da eine Verlobung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, kann sie auch ebenso formlos wieder aufgelöst werden. Im idealen Fall einigen sich beide Partner mündlich darüber und lösen so die Verlobung auf. Die praktischen Folgen sind dann z.B. das Ablegen der Ringe und die frühere oder spätere Auflösung des gemeinsamen Haushalts, indem beide oder ein Partner in eine neue Wohnung ziehen und getrennte Weg gehen.
Gemeinsame Anschaffungen werden aufgeteilt (evtl. wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt) und vielleicht werden auch Geschenke zurückgegeben, wenn dies gewünscht wird.
Die Auflösung einer Verlobung ist sicherlich für beide Partner nicht leicht, aber immer noch besser als eine aufwändige Hochzeit mit anschließender teurer und nervenzerreibender Scheidung.

 

 

Welche Ansprüche entstehen bei der Auflösung einer Verlobung?

Bei der Auflösung einer Verlobung ohne zwingenden Grund (Untreue, dauerndes Hinauszögern der Hochzeit ohne wichtige Gründe usw.) ist der Auflösende Partner verpflichtet entstandene Kosten z.B. für die Vorbereitung der Hochzeit zu ersetzen. Und zwar nicht nur dem anderen Partner, sondern auch dessen Eltern und weiteren Personen, die für die Eltern Aufwendungen gemacht haben.

Erhaltene Geschenke können von den Partnern ebenso zurückgefordert werden.

Wenn die Verlobung mit zwingendem Grund (z.B. Untreue) aufgelöst wird ist der Partner, der die Gründe zu vertreten hat (also derjenige, der untreu war) zum Schadenersatz verpflichtet.

Die Ansprüche verjähren 2 Jahre nachdem die Verlobung aufgelöst wurde. Danach kann also nichts mehr gefordert werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (abgekürzt BGB) stehen die Gesetze zum Thema Verlobung (dort Verlöbnis genannt) in den §§ 1297 - 1302.

 

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Verlobungsantrag / Heiratsantrag?

Verlobung bedeutet das Versprechender Ehe, also dass man ernsthaft vorhat den Partner zu heiraten. Dasselbe gilt für einen Heiratsantrag. Der Begriff Heiratsantrag wird heutzutage öfter benutzt als Verlobungsantrag.

Es sind also nur zwei unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache.

Man macht also einen Verlobungsantrag oder Heiratsantrag, um offiziell zu beschließen, dass man heiraten möchte. Nach Annahme des Verlobungs- oder Heiratsantrags ist man verlobt.

 

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Wer macht den Verlobungsantrag?

Früher war es üblich, dass der Mann „den ersten Schritt“ macht und die Frau fragt, ob sie ihn heiraten möchte. Bei der großen Mehrheit der Verlobungen ist es auch heute noch so, dass der Mann die Frau fragt.

Allerdings gibt es auch viele Frauen, die  gerne „das Heft in die Hand nehmen“ und den Mann fragen. Es kommt nicht so häufig vor ist allerdings in der heutigen Zeit problemlos möglich.

 

 

Wie macht man einen Verlobungsantrag / Heiratsantrag?

Hier sollte Sie sich zu 3 Punkten Gedanken machen:

  • Wie formuliere ich den Antrag zur Verlobung?
  • Wann mache ich den Antrag?
  • Wo mache ich den Antrag?
  • Was brauche ich noch?

 

Für die Auswahl der Worte gibt es sicherlich viele Formulierungen. Hier eine kleine Auswahl als Anregung: Möchtest Du mich heiraten? Kannst Du Dir vorstellen mich zu heiraten? Kannst Du Dir vorstellen, dass wir dauerhaft zusammen bleiben?

Der Antrag sollte in einer besonderen, möglichst romantischen Atmosphäre stattfinden. Das kann am gemeinsamen Jahrestag, am Valentinstag, Weihnachten, Neujahr oder an einem anderen speziellen Tag stattfinden. Obwohl sich diese besonderen Termine anbieten muss man nicht unbedingt solange warten und kann auch einen „normalen“ Tag wählen, wenn man diesen z.B. durch den Besuch eines speziellen Restaurants oder ein Picknick in einer schönen Umgebung zu etwas besonderem macht.

Einen geeigneten Ort zu bestimmen ist auch eine Sache der Kreativität und der persönlichen Vorlieben der Partner. Für die Verlobung sollte man sich Gedanken machen, ob man dies eher in einem privaten Rahmen oder eher öffentlich tun möchte. Die Spanne reicht hier von der eigenen Wohnung bis zu einer Verlobung im Kino vor aller Öffentlichkeit. Überlegen Sie, was für Sie und Ihren Partner am besten passt und ob sich beide Partner dabei wohlfühlen können.

Dies können z.B. der Ort des Kennenlernens, das Lieblingsrestaurant, ein schöner Ort in der Natur sein.

Zuletzt noch einige Gedanken zu den weiteren „Zutaten“ für einen Verlobungsantrag. Hier wäre zuerst an Blumen (vor allem Rosen / eine langstielige Rose) zu denken, 2 Gläser für Sekt oder Champagner, vielleicht auch schon Verlobungsringe oder ein einzelner besonderer Ring mit Diamant für die Dame, sofern das nötige Geld hierfür vorhanden ist.

 

 

Braucht man unbedingt Verlobungsringe?

Zur Verlobung kann man bereits vorher die Ringe besorgen und mit dem Antrag überreichen. Aber das ist kein Muss. Sehr oft suchen sich die Partner die Ringe nach der Verlobung gemeinsam aus. Das hat den Vorteil, dass sich beide vorher über ihre Vorlieben austauschen können und so ein von beiden bevorzugter Ring ausgewählt werden kann.

Wenn die Verlobungsringe später zu Eheringen und so langfristig getragen werden ist ein gemeinsamer Ringkauf empfehlenswert und Sie können um den Kauf herum auch einen schönen Tag gemeinsam verbringen.

Wer gerne Verlobungsringe und Eheringe haben möchte sollte darauf achten, dass sich beide Arten von Ring unterscheiden. Die Verlobungsringe werden sehr oft in silber gekauft, die Eheringe in gold.

 

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Wo trägt man die Verlobungsringe?

Im deutschen Sprachraum werden die Verlobungsringe am Ringfinger der linken Hand getragen, die dann nach der Hochzeit  an die rechte Hand wechseln. Der Verlobungsring wird dann so zum Ehering.

Hat man Verlobungsringe und Eheringe werden die Verlobungsringe nach Hochzeit abgelegt und nur noch die Eheringe getragen. Manche Frauen behalten den Verlobungsring an der linken Hand, der Mann legt den Verlobungsring nach der Hochzeit ab.

 

Muss man die Verlobung feiern?

Die Verlobung wird in jedem Fall von Ihnen beiden privat gefeiert, indem man den Antrag zu einem besonderen Moment macht. Ob man nun im Kreis der Familie mit einer kleinen Feier die Verlobung bekannt gibt bzw. begeht oder sogar offiziell (mit Einladungskarte „Wir haben uns verlobt“) eine Feier mit ausgewählten Familienmitgliedern ausrichtet ist eine Entscheidung, die sie ohne gesellschaftliche Zwänge allein treffen sollten.

Im einfachsten Fall wird die Verlobung der Familie mitgeteilt; auch das ist heutzutage problemlos möglich.

 

 

Verlobung auf einen Blick

  • Verlobung: Versprechen der Ehe
  • Zeit der Verlobung: Vom Eheversprechen bis zur Hochzeit
  • Keine gesetzliche Verpflichtung zur Hochzeit
  • Die Verlobung sollte an einem speziellen Ort in romantischer Atmosphäre stattfinden
  • Verlobungsringe werden an der linken Hand getragen
  • Eine Verlobung muss nicht gefeiert werden

 

Eine Verlobung ist ein wichtiger Schritt innerhalb einer Partnerschaft. Überstürzen Sie deshalb nichts. Vor der Verlobung sollten Sie sich sehr sicher sein, dass Sie mit dem Partner gut harmonieren und auch das tägliche Leben langfristig meistern können, auch wenn es einmal kompliziert oder schwierig sein sollte.
Die Zeit vor der Verlobung sollte dazu dienen genau dies heraus zu finden. Wenn Sie sich sehr sicher sind machen Sie sich Gedanken über den Ablauf der Verlobung.

 

 

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